Grundstückskauf

Grundstückskaufverträge bedürfen der Beurkundung und werden daher vor einem Notar geschlossen. Über die Notarkammer Brandenburg können Sie nach einem Notar suchen.

Bereits vorher sollten Sie sich über die baulichen Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks informieren, da Art und Maß der baulichen Nutzung in der Regel durch die Gemeinde im Rahmen von Bebauungsplänen oder ähnlichen Bauleitplänen vorgegeben werden. Hier liefern wir Ihnen verlässliche Informationen.

Den Wert des Grundstückes können Sie überprüfen, indem Sie sich beim  Gutachterausschuss des zuständigen Katasteramts den Bodenrichtwert für Ihr Baugebiet nennen lassen (telefonische Auskünfte sind gebührenfrei). Schneller erhalten Sie die Auskünfte online im Informationssystem für Bodenrichtwerte BORIS. Geben Sie einfach die gesuchte Adresse ein.

Wenn Sie nur einen Teil eines Flurstücks kaufen wollen, erhalten Sie von uns einen Teilungsplan mit Maßen und Flächen, den Ihr Notar als Anlage zum Notarvertrag nimmt. Auch beabsichtigte Grunddienstbarkeiten können in den Plan eingezeichnet werden. So können Sie den Notarvertrag bereits vor Beendigung der Teilungsvermessung abschließen.

Nach Übernahme der Teilungsvermessung durch das Katasteramt erhalten Antragsteller und Eigentümer eine Fortführungsmitteilung, die die neuen Flurstücksnummern enthält und die der Notar benötigt, um die Umschreibung beim Grundbuchamt zu beantragen.

Erst durch diese Umschreibung werden Sie Eigentümer des Grundstücks (nicht durch den Notarvertrag oder die Zahlung des Kaufpreises).

Vermessung Grundstückskauf Havelland Brandenburg